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Unsere Praxen bleiben für medizinische Behandlungen geöffnet.
Zum Schutz für uns alle ist folgendes zu beachten:
Sie müssen einen medizinischen Mund-Nasenschutz ab dem Betreten des Hauses ständig tragen.
Alle Schutzmasken mit Ausblas-Ventilen sind verboten.
Sollten Sie ein Befreiungs-Attest haben, so müssen Sie uns zunächst anrufen. Wir werden dann Ihr Attest erst prüfen und dann entscheiden, wie zu verfahren ist.
Ein Termin innerhalb der normalen Sprechstunden ist aber in jedem Fall ausgeschlossen.
Wir behandeln keine Patienten mit nachgewiesener Corona Infektion. Diese Patienten werden von Schwerpunktabteilungen behandelt. Die betroffenen Patienten sind bereits vom Gesundheitsamt darüber informiert. Es gibt keine Ausnahmen hierzu bei uns.
Wir behandeln keine Patienten, bei denen nach den Kriterien des Robert Koch Institutes (RKI) eine Corona Infektion möglich wäre.
Dies sind Personen die in den letzten 14 Tagen:
Kontakt zu nachgewiesenen Corona Infizierten gehabt haben oder einen Aufenthalt in einem Risikogebiet (gemäß Festlegung durch die Bundesregierung) gehabt haben.
Jeder Person, die unsere Praxis betreten will, wird zu Corona Risikofaktoren befragt, Die Befragung wird dokumentiert. Bei Verdachtsmomenten werden bereits beim Zutritt zur Praxis Screening Untersuchungen vorgenommen.
Wir verweigern Begleitpersonen den Eintritt in unsere Praxisräume. Ausgenommen sind nur ein Elternteil bei Behandlung von Kindern und Dolmetscher, sofern wir die Sprache des Patienten nicht sprechen
In unseren Praxen sind die Hygieneregeln überall sichtbar ausgehängt. Dies umfasst ins Besondere das Desinfizieren der Hände durch Pumpspender am Eingang und das Nicht-berühren aller Gegenstände nach Möglichkeit. Die Abstände in den Wartezimmern sind deutlich vergrößert worden.